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GAV/CCNL für Elektroinstallateur im Kanton Genf

Sektor: Installazioni Elettriche

Diese Seite bietet einen unverbindlichen Überblick über relevante Schweizer Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL) für dieses Profil. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie immer die offiziellen Vertragstexte sowie kantonale und eidgenössische Publikationen.

GAV-/CCNL-Index

Auf einen Blick: Kennzahlen für Elektroinstallateur im Kanton Genf

Die folgenden Zahlen sind Richtwerte und stammen, soweit vorhanden, aus offiziellen Quellen (Schweizer GAV/CCNL, SECO, kantonale Webseiten). Für verbindliche Angaben konsultieren Sie immer die vollständigen Vertragstexte und Allgemeinverbindlicherklärungen.

Richtlohn (Mindestlohn)

Für diese Kombination aus Beruf und Kanton wurden noch keine konkreten Zahlen hinterlegt. Dieser Bereich wird erweitert, sobald weitere Daten in der OreTrack‑Wiki verfügbar sind.

Arbeitszeit

Für diese Kombination aus Beruf und Kanton wurden noch keine konkreten Zahlen hinterlegt. Dieser Bereich wird erweitert, sobald weitere Daten in der OreTrack‑Wiki verfügbar sind.

Ferien pro Jahr

Für diese Kombination aus Beruf und Kanton wurden noch keine konkreten Zahlen hinterlegt. Dieser Bereich wird erweitert, sobald weitere Daten in der OreTrack‑Wiki verfügbar sind.

Lohnbänder nach Qualifikation

Für diese Kombination aus Beruf und Kanton wurden noch keine konkreten Zahlen hinterlegt. Dieser Bereich wird erweitert, sobald weitere Daten in der OreTrack‑Wiki verfügbar sind.

Relevante Gesamtarbeitsverträge

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL), die für diesen Beruf und diesen Kanton besonders relevant sein können. Sie ist nicht abschliessend: Für ein vollständiges Bild konsultieren Sie immer die offiziellen Listen von SECO und Kantonen sowie die vollständigen Vertragstexte.

Häufige Fragen zu GAV/CCNL und Stundenerfassung

Die folgenden Antworten dienen nur zur allgemeinen Information und ersetzen weder offizielle Quellen noch rechtliche oder gewerkschaftliche Beratung.

Im Kanton Genf untersteht eine Elektrikerin bzw. ein Elektriker in der Regel den Gesamtarbeitsverträgen des Elektroinstallationsgewerbes und je nach Tätigkeit (Baustellen, Anlagenunterhalt, Dienstleistungen für private oder öffentliche Kunden) zusätzlichen kantonalen CCT im Bau- und Gebäudetechnikbereich. Die Verträge regeln unter anderem Arbeitszeiten, Richtlöhne, Zulagen und Anforderungen an die Weiterbildung. Um den konkret anwendbaren Vertrag zu bestimmen, muss das Profil des Betriebs mit den vom Kanton Genf publizierten CCT für das Elektrogewerbe und mit den von der SECO veröffentlichten Listen allgemeinverbindlicher GAV/CCT verglichen werden.

Quelle: République et canton de Genève – CCT per il ramo impianti elettrici e elenchi di CCL di obbligatorietà generale SECO

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