Kanton GlarusKanton Glarus

GAV/CCNL für Sanitärinstallateur im Kanton Glarus

Sektor: Tecnica della Costruzione

Diese Seite bietet einen unverbindlichen Überblick über relevante Schweizer Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL) für dieses Profil. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie immer die offiziellen Vertragstexte sowie kantonale und eidgenössische Publikationen.

GAV-/CCNL-Index

Auf einen Blick: Kennzahlen für Sanitärinstallateur im Kanton Glarus

Die folgenden Zahlen sind Richtwerte und stammen, soweit vorhanden, aus offiziellen Quellen (Schweizer GAV/CCNL, SECO, kantonale Webseiten). Für verbindliche Angaben konsultieren Sie immer die vollständigen Vertragstexte und Allgemeinverbindlicherklärungen.

Richtlohn (Mindestlohn)

Mindeststundenlohn brutto: Keine Angabe

Mindestmonatslohn brutto: 5300.00 CHF

Referenzjahr: 2025

Arbeitszeit

Wochenstunden: 40

Jahresstunden: 2080

Referenzjahr: 2025

Ferien pro Jahr

Ferientage pro Jahr: 25

Referenzjahr: 2025

Lohnbänder nach Qualifikation

Qualifikation / LohnbandMindeststundenlohn bruttoMindestmonatslohn bruttoWährungReferenzjahrOffizielle Quelle
Installateur AFC (>5y)Keine Angabe5300.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle
Installateur AFC (start)Keine Angabe4600.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle
Installateur CFPKeine Angabe4100.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle

Relevante Gesamtarbeitsverträge

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL), die für diesen Beruf und diesen Kanton besonders relevant sein können. Sie ist nicht abschliessend: Für ein vollständiges Bild konsultieren Sie immer die offiziellen Listen von SECO und Kantonen sowie die vollständigen Vertragstexte.

Wir haben für diese Kombination aus Beruf und Kanton noch keine spezifischen GAV/CCNL hinterlegt. Prüfen Sie in jedem Fall die offiziellen Listen des Kantons und des SECO.

Häufige Fragen zu GAV/CCNL und Stundenerfassung

Die folgenden Antworten dienen nur zur allgemeinen Information und ersetzen weder offizielle Quellen noch rechtliche oder gewerkschaftliche Beratung.

Nel Canton Glarona gli idraulici e i tecnici della costruzione sono di norma coperti dai CCL del ramo impianti sanitari e termici e, per attività in cantiere, da eventuali CCT dedicate alla tecnica della costruzione. I testi disciplinano orari di riferimento, modalità di compensazione degli straordinari, salari minimi indicativi e obblighi di formazione. Per capire quali disposizioni siano effettivamente vincolanti è necessario consultare le CCT cantonali e gli elenchi SECO dei CCL di obbligatorietà generale.

Quelle: Kanton Glarus – CCT per la tecnica della costruzione e SECO – elenchi di CCL di obbligatorietà generale

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