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GAV/CCNL für Maurer im Kanton Zürich

Sektor: Edilizia principale

Diese Seite bietet einen unverbindlichen Überblick über relevante Schweizer Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL) für dieses Profil. Für verbindliche Auskünfte konsultieren Sie immer die offiziellen Vertragstexte sowie kantonale und eidgenössische Publikationen.

GAV-/CCNL-Index

Auf einen Blick: Kennzahlen für Maurer im Kanton Zürich

Die folgenden Zahlen sind Richtwerte und stammen, soweit vorhanden, aus offiziellen Quellen (Schweizer GAV/CCNL, SECO, kantonale Webseiten). Für verbindliche Angaben konsultieren Sie immer die vollständigen Vertragstexte und Allgemeinverbindlicherklärungen.

Richtlohn (Mindestlohn)

Mindeststundenlohn brutto: 37.35 CHF

Mindestmonatslohn brutto: Keine Angabe

Referenzjahr: 2025

Arbeitszeit

Wochenstunden: 41.5

Jahresstunden: 2112

Referenzjahr: 2025

Ferien pro Jahr

Ferientage pro Jahr: 25

Referenzjahr: 2025

Lohnbänder nach Qualifikation

Qualifikation / LohnbandMindeststundenlohn bruttoMindestmonatslohn bruttoWährungReferenzjahrOffizielle Quelle
Caposquadra (V)37.35 CHFKeine AngabeCHF2025Offizielle Quelle
Qualificato (Q)33.95 CHF6274.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle
Con Esperienza (B)30.95 CHF5720.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle
Senza Qualifica (C)27.70 CHF5119.00 CHFCHF2025Offizielle Quelle

Relevante Gesamtarbeitsverträge

Die folgende Übersicht zeigt ausgewählte Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL), die für diesen Beruf und diesen Kanton besonders relevant sein können. Sie ist nicht abschliessend: Für ein vollständiges Bild konsultieren Sie immer die offiziellen Listen von SECO und Kantonen sowie die vollständigen Vertragstexte.

Häufige Fragen zu GAV/CCNL und Stundenerfassung

Die folgenden Antworten dienen nur zur allgemeinen Information und ersetzen weder offizielle Quellen noch rechtliche oder gewerkschaftliche Beratung.

Im Kanton Zürich gelten im Baugewerbe sowohl nationale Gesamtarbeitsverträge wie der Landesmantelvertrag CNM als auch branchenspezifische oder regionale GAV/CCT, die zum Teil allgemeinverbindlich erklärt wurden. Je nach Tätigkeit – Bauhauptgewerbe, Nebengewerbe, handwerkliche Betriebe im Umfeld der Baustellen – können unterschiedliche Verträge mit eigenen Regeln zu Arbeitszeit, Richtlöhnen und Dokumentationspflichten anwendbar sein. Um den korrekten GAV zu bestimmen, sollten die offiziellen Informationen des Kantons Zürich zu Arbeitsbedingungen, GAV und flankierenden Massnahmen sowie die SECO-Listen der allgemeinverbindlichen CCL konsultiert werden.

Quelle: Kanton Zürich – informazioni su condizioni di lavoro, GAV e misure collaterali

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