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GAV/CCNL Baugewerbe im Kanton Zug

Unverbindliche Informationsseite zu Gesamtarbeitsverträgen (GAV/CCNL) im Baugewerbe für den Kanton Kanton Zug.

Wichtiger Hinweis

Diese Seite dient ausschliesslich Informationszwecken und ersetzt weder die offiziellen Texte der Gesamtarbeitsverträge (GAV/CCNL) noch Allgemeinverbindlicherklärungen oder Weisungen der zuständigen Behörden. Für rechtliche oder operative Entscheide konsultieren Sie stets die offiziellen Quellen (SECO, Kanton Zug, paritätische Kommissionen) oder spezialisierte Fachpersonen.

Aktuell bietet die OreTrack‑Wiki für den Kanton Zug einen Basisüberblick über Bau‑GAV/CCNL auf Schweizer Ebene und über verfügbare kantonale Referenzen. Die Inhalte werden schrittweise mit Praxisbeispielen, Verlinkungen zu spezifischen Berufen und weiteren lokalen Informationen ausgebaut.

Nützliche Quellen für den Kanton Zug

Um festzustellen, welche GAV/CCNL konkret für Ihr Unternehmen oder Ihre Baustellen im Kanton Zug gelten, ist es entscheidend, die offiziellen Quellen zu konsultieren.

  • SECO – Listen allgemeinverbindlich erklärter GAV/CCNL und Seite zu Bau‑GAV/CCNL auf Schweizer Ebene.
  • Kantonale Arbeitsmarktbehörden – offizielles Kantonsportal zu Arbeitsmarkt und Arbeitsbedingungen.
  • Überblick kantonaler GAV/CCNL – allfällige Listen von GAV/CCNL oder Musterverträgen, die vom Kanton publiziert werden.

Möglicherweise relevante Bau‑GAV/CCNL

Name des GAV/CCNLEbeneAllgemeinverbindlichkeitGültig bisOffizielle Quelle
Contratto nazionale mantello per l'edilizia principale in Svizzera (CNM)federaleJa2025-12-31Auf SECO ansehen
CCL per il pensionamento anticipato nel settore dell'edilizia principale (CCL PEAN)federaleJa2034-12-31Auf SECO ansehen
CCL per il settore delle costruzioni in legnofederaleJak. A.Auf SECO ansehen

Warum generische Software im Kanton Zug nicht ausreicht

Jeder Kanton hat im Baugewerbe seine Besonderheiten. Ein Tool, das lokale Regeln nicht berücksichtigt, kann Ihr Unternehmen Risiken bei Kontrollen und Sanktionen aussetzen.

Der kritische Punkt im Kanton Zug:

In Zug sind Baustellenkontrollen häufig. Ein digitales Register hilft, Arbeitszeiten und Personalbestand sofort nachzuweisen.

Erfahren Sie, wie OreTrack Sie schützt

FAQ zu GAV/CCNL im Kanton Zug

Welche Bau-GAV/CCL gelten im Kanton Zug?>

Im Kanton Zug werden die Arbeitsbedingungen im Baugewerbe durch nationale Gesamtarbeitsverträge und allfällige regionale GAV/CCT beeinflusst, die für den Wirtschaftsraum Zug gelten. Je nach Tätigkeit des Unternehmens (Baustellen, Renovationen, öffentliche Bauten) können unterschiedliche Texte mit Bestimmungen zu Arbeitszeit, Richtlöhnen und Dokumentationspflichten zur Anwendung kommen. Um den anwendbaren GAV/CCT zu bestimmen, sollten die offiziellen Informationen des Kantons Zug zu Arbeitsbedingungen und GAV/CCT sowie die SECO-Listen der allgemeinverbindlich erklärten CCL konsultiert werden.

Quelle: Kanton Zug – informazioni su condizioni di lavoro e GAV/CCT, più elenchi di CCL di obbligatorietà generale SECO

Verknüpfung mit Berufen und Schweizer Bau‑GAV/CCNL

Für einen Überblick über wichtige Bau‑GAV/CCNL auf Schweizer Ebene und detaillierte Seiten zu bestimmten Berufen (Maurer, Elektriker, Maler, Sanitärinstallateure) können Sie von der allgemeinen Wikiseite und bereits ausgebauten Kantonsseiten ausgehen.